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Seit Oktober 2020 wieder Beratungsbesuche

Coronabedingt haben die Pflegekassen auf die Durchführung der Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger verzichtet. Seit Oktober 2020 sollen die Beratungsbesuche jedoch wieder regelhaft durchgeführt werden.

Der Beratungseinsatz dient zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Hierbei besucht eine Pflegefachkraft des gewählten zugelassenen Pflegedienstes den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.
Der Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige haben während des Beratungseinsatzes die Möglichkeit, pflegerische Probleme und Verbesserungsmaßnahmen mit der Pflegefachkraft zu besprechen. Die Pflegefachkraft beurteilt die pflegerische Situation vom professionellen Standpunkt aus und gibt Ratschläge und Hilfestellungen. Sie zeigt Vorschläge auf, die zum Beispiel durch den Einsatz geeigneter Pflegehilfsmittel oder anderer Maßnahmen dazu führen, die pflegerische Versorgung zu optimieren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 3 müssen diesen Beratungseinsatz halbjährlich abrufen;
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bis 5 müssen diesen Einsatz vierteljährlich abrufen.
Als zugelassener Pflegedienst führen wir diese Beratungseinsätze durch und vereinbaren hierzu gerne telefonisch einen Termin mit Ihnen (Tel.: 0231-9920461).
Die Beratung wird durch uns protokolliert und an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.
Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden bei anerkanntem Pflegegrad durch die Pflegeversicherung übernommen.